Ausgelöst durch einen Artikel in der „Handelszeitung“ vom 3. Mai 2012 hat die Eidg. Stiftungsaufsicht (ESA) die Rega am 8. Mai 2012 aufgefordert, zum "betreffenden Themenkreis im Allgemeinen" und zu den von einem Journalisten der "Handelszeitung" erhobenen Vorwürfen der "Verschönerung der Erfolgsrechnung" im Besonderen Stellung zu nehmen. Die Aufsichtsbehörde hat sich dabei insbesondere auch auf den von der "Handelszeitung" erhobenen Vorwurf der "Verschönerung der Erfolgsrechnung" bezogen. Diesen Vorwurf hatte die "Handelszeitung" unterdessen in Ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2012 korrigiert.
In einem Schreiben, welches die Rega heute von der Eidg. Stiftungsaufsicht erhalten hat, bestätigt die Aufsichtsbehörde, dass „es sich bei den entsprechenden Auslandsflügen um ordentliche Patiententransporte handelt, welche vom Stiftungszweck und den übrigen statutarischen Bestimmungen ohne Weiteres abgedeckt werden“.
Des Weiteren schreibt die ESA, dass sie von der Tatsache Kenntnis genommen habe, dass der von der Handelszeitung erhobene Vorwurf der „Verschönerung der Erfolgsrechnung“ als ungerechtfertigt korrigiert worden sei und schreibt weiter: „Nachdem für die Anpassung der Abschreibungen ein Beschluss des Stiftungsorgans per 2. Juli 2010 vorliegt, sehen wir auch in diesem Punkt keinen Anlass für irgendwelche Massnahmen von Seiten der Stiftungsaufsicht“.
Die Rega nimmt das Schreiben der Eidg. Stiftungsaufsicht mit Befriedigung zur Kenntnis.
Korrigenda der Handelszeitung
Im ursprünglichen Artikel der "Handelszeitung" vom Donnerstag, 3. Mai 2012 finden sich mehrere Zusammenhänge, die falsch sind und die Rega in ein schlechtes Licht rücken, was die Rega dazu veranlasste, bei der "Handelszeitung" zu intervenieren.
In ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2012 korrigierte die "Handelszeitung" nun diverse Aussagen: So berichtete die "Handelszeitung", die Rega hätte als Reaktion auf das Angebot der Konkurrenzunternehmung AAA neue Aktivitäten erschlossen und habe zudem die Erfolgsrechnung verschönert, indem sie die jährlichen Abschreibungen auf die Helikopterflotte durch eine Verlängerung der Nutzungsdauer verkleinerte.
In ihrer Korrektur zum fraglichen Artikel schreibt die "Handelszeitung" nun, dass diese Darstellung falsch ist: "Die Verlängerung der Nutzungsdauer steht weder im Zusammenhang mit einer gezielten Optimierung der Ertragsrechnung noch mit dem Marktauftritt von AAA. Sie führte zu einer Ersparnis von neun Millionen Franken und nicht wie berichtet 9'000 Franken. Das Jahresergebnis verbesserte sich 2011 um 12 Millionen Franken und nicht um 12'000 Franken."
Die Rega begrüsst den Schritt der "Handelszeitung", die falsche Darstellung zu korrigieren. Die Rega bedauert, dass die "Handelszeitung" in ihrer Korrektur jegliche Entschuldigung vermissen lässt.
Offizielle Stellungnahme der Rega
Die Rega fliegt auf Anfrage und im Auftrag von internationalen Versicherungen auch Angehörige von Streitkräften, wenn es sich um medizinisch notwendige Flüge handelt. Dabei handelt die Rega auch in diesen Fällen stets nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes. Es handelt sich bei unseren Flügen um humanitäre Einsätze. Die Rega unterscheidet nicht, ob es sich um Zivilpersonen oder Soldaten handelt, für die Rega gibt es nur Patienten. Dazu zählen auch Menschen in Uniform.
Diese Einsätze werden nicht mit Gönnergeldern finanziert. Ganz im Gegenteil. Da es sich um Auftragsflüge gegen Entgelt handelt, erwirtschaftet die Rega dadurch einen Deckungsbeitrag. Zudem werden die Kapazitäten der Rega, die auf Grossereignisse und Spitzen-Ferienzeiten ausgelegt sind, besser ausgelastet. Und schliesslich helfen solche Flüge, das operationelle und medizinische Know-how der Rega zu erhalten und zu verbessern, da solche Missionen medizinisch und fliegerisch anspruchsvoll sein können. Die Schweizer Bevölkerung profitiert also mehrfach von diesen Auftragsflügen.
Weltweit sind nur wenige Organisationen in der Lage, diese Dienstleistung überhaupt zu erbringen. Es spricht damit für die Qualität der Rega, dass wir für solche medizinischen Transporte überhaupt angefragt werden. Flüge in Krisenregionen oder ehemalige Kriegsgebiete werden selbstverständlich nur durchgeführt, wenn das Risiko in einem absolut vertretbaren Rahmen liegt. Die Sicherheitslage in kritischen Gebieten wird von unseren Security Officers laufend analysiert.
Solche Flüge entsprechen unseren humanitären Grundsätzen und sind mit dem Stiftungszweck zu vereinbaren. Die Rega sieht keine Veranlassung, ihre langjährige Praxis zu ändern.