Die Rega stellt als private, gemeinnützige Stiftung seit vielen Jahrzehnten die Luftrettung in der Schweiz sicher, ohne die Staatsfinanzen mit dieser Aufgabe zu belasten. In fast allen anderen Staaten wird die Luftrettung von der öffentlichen Hand finanziert oder sichergestellt. In der Schweiz treten in einem einzigartigen und bewährten System die Gönnerinnen und Gönner an die Stelle des Staates und ermöglichen mit ihren Gönnerbeiträgen – rund 70 Millionen Franken jährlich – die Luftrettung.
Seit Juni 2008 bezahlt die Rega Mehrwertsteuer auf die Gönnerbeiträge im Umfang von rund 5,5 Mio. Franken jährlich. Die Steuerverwaltung hatte damals ihre Praxis angepasst und die Gönnerbeiträge neu der Mehrwertsteuer unterstellt.
Die Rega sieht darin eine unnötige und ungerechtfertigte Besteuerung eines schweizerischen Solidarwerks – der Staat entzieht dem gemeinnützigen Werk mit der Mehrwertsteuer Geld, das für die Luftrettung eingesetzt werden sollte.
Ernst Kohler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Rega, sagt dazu: „Heute muss die Rega ihre Dienstleistungen noch nicht einschränken, aber dieses Geld geht für Investitionen in die Einsatzbasen und die Flotte verloren. Jedes Jahr liefert die Rega den Gegenwert eines halben Rettungshelikopters ab – in zehn Jahren werden dies fünf vollständig ausgerüstete Rettungshelikopter sein. Die öffentliche Hand belastet mit der Besteuerung der Gönnerbeiträge mittelfristig die Einsatztätigkeit der Rega.“
Im Interesse von verunglückten und erkrankten Patientinnen und Patienten setzt sich die Rega weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Besteuerung der Gönnerbeiträge zur Wehr. Die Rega prüft ausser dem Rechtsweg auch intensiv, welche politischen Möglichkeiten zur Erreichung dieses Ziels offenstehen.
Rega-Mediendienst
Sascha Hardegger
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