Gönnerportal
Dank unserem Gönnerportal können Sie Anpassungen in Ihren Daten bequem und unkompliziert selbst vornehmen oder prüfen, ob Sie die Rechnung bezahlt haben.
Die wichtigsten Funktionen im Überblick:
Adressänderung vornehmen
Personendaten anpassen
Neue Gönnerschaft abschliessen
Gönnerstatus einsehen
Gönnerschaft abmelden
Rega-Magazin abonnieren oder abbestellen
Rechnungskopie herunterladen
Wichtiger Hinweis: Damit das Login aufs Gönnerportal funktioniert, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst einmalig registrieren (siehe Link in blauer Schrift im nächsten Schritt). Verwenden Sie dazu bitte den Registrierungscode auf Ihrem Gönnerdatenblatt. |
Sie möchten mit uns in Kontakt treten?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Contact Centers helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Tel. 0844 834 844
für Anrufe aus der Schweiz (zum Lokaltarif)
Tel. +41 44 654 32 22
für Anrufe aus dem Ausland
Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr.
Fragen und Antworten zum Thema Gönnerschaft und Spenden
Wählen Sie das Themengebiet für Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Informationen.
Ja, Sie können sich ins Gönnerportal einloggen und Ihre Daten selbst anpassen.
Im Gönnerportal können Sie Anpassungen an Ihren Daten selbst vornehmen, überprüfen, ob die Gönnerschaft bezahlt ist und eine Gönnerschaft abschliessen oder abmelden.
Über den Link www.rega.ch/login
Ja, die Rega stellt sicher, dass die Personendaten der Gönnerinnen und Gönner vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zu den Datenschutzbestimmungen.
Im Gönnerportal informiert der Status neben dem Namen der Gönnerin bzw. des Gönners darüber, ob die Gönnerschaft bereits bezahlt ist.
Bitte wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.
Sie können sich den Code nochmals senden lassen. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Der Login-Code ist 24 Stunden gültig. Bei Fragen wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.
Den Registrierungs-Code finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt. Falls Sie keinen Code zur Hand haben, können Sie sich mit Ihren Personendaten registrieren oder sich ans Contact Center wenden: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.
Die Gönnernummer finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt oder dem Gönnerausweis.
Jede erwachsene Person muss eine Gönnerschaft von CHF 40.– abschliessen. Kinder sind ebenfalls anzumelden. Deren Gönnerschaft ist kostenlos. Die Unterlagen werden wir Ihnen gesammelt zustellen.
Nach einem Rettungseinsatz oder bei einer Repatriierung überprüft die Rega, ob die Patientin oder Patient eine Gönnerschaft abgeschlossen hat. Die Daten werden u.a. zu diesem Zweck erhoben. Ausserdem verwendet die Rega die Gönnerdaten, um altersgerecht über ihre Tätigkeit zu informieren.
Als Luftrettungsorganisation nimmt die Rega in der Schweiz eine staatliche Aufgabe wahr, ohne vom Staat dafür finanziell unterstützt zu werden. Deshalb ist die Rega auf ihre Gönnerinnen und Gönner angewiesen. Um jedoch die schnelle und unkomplizierte Hilfe aus der Luft dauerhaft zu garantieren, benötigt die Rega zusätzlich Menschen, welche die Rega solidarisch unterstützen. Sei es durch Spenden, sei es durch Erbschaften und Legate.
Ihre Gönnerschaft tritt mit der Einzahlung in Kraft und erlischt bei Nichterneuerung am 15. Mai des darauffolgenden Jahres. Der Zeitpunkt der Bezahlung hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit der Gönnerschaft.
Neue Gönnerinnen und Gönner können per Kreditkarte über die Webseite (Rubrik «Gönner werden») zahlen. Bestehende Gönnerinnen und Gönner erhalten mit der Rechnung einen QR-Code für eine Online-Zahlung (mit Kreditkarte u.a.).
Ihre in diesem Jahr erneuerten Ausweise sind noch bis zum 15. Mai des kommenden Jahres gültig. Die Einzahlungsscheine für die Erneuerung werden jedes Jahr während der Monate Januar und Februar zugestellt.
Die Anrufe auf die Telefonnummer 0844 834 844 werden zum Preis von 7.5 Rappen (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Minute verrechnet, unabhängig vom Ort innerhalb der Schweiz. Falls Sie aus dem Ausland auf die Telefonnummer +41 44 654 32 22 anrufen, gelten die Tarife des entsprechenden Landes.
Die Gönner-Unterlagen werden vollständig an die zahlende Person geschickt – somit erhält auch diese Person die Ausweise für die begünstigten Personen. Einzige Ausnahme bildet die allererste Zustellung des Gönnerausweises an einen begünstigten Neugönner, wenn dies bei der Online-Anmeldung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens so gewünscht wurde.
Die Daten für den Rechnungsversand werden jeweils im Dezember aufbereitet. Aufgrund der grossen Anzahl Gönnerinnen und Gönner können Druck und Versand der Unterlagen bis zu drei Monate dauern.
Bitte loggen Sie sich ins Gönnerportal ein, damit Sie die Adressänderung direkt vornehmen können.
Auf dem Gönnerdatenblatt sind die persönlichen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben. Sollten Angaben darauf nicht korrekt sein, zum Beispiel weil Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind, ist das kein Grund zur Sorge: Ihre Gönnerschaft ist davon nicht beeinträchtigt. Wir bitten Sie aber, Ihre Daten via Gönnerportal zu aktualisieren.
Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.
Nein. Die Frage einer bestehenden Gönnerschaft stellt sich erst im Nachhinein bei der Kostenregelung.
Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.
Nein, denn die Rega bezweckt, in Not geratenen und hilfsbedürftigen Menschen zu helfen. Deswegen operiert sie mit qualitativ hoch stehenden Mitteln und einer ausgebildeten Besatzung mit Notarzt. Ein Rega-Einsatz gilt somit grundsätzlich Menschen. Für die Rettung von Tieren (mit Ausnahme der Nutztiere in der Berglandwirtschaft) sind andere Organisationen zuständig.
Die Gönnerschaft gilt für Nutztiere, solange die Eigentümerin oder der Eigentümer natürliche Personen und Gönnerinnen und Gönner der Rega sind.
Pro Person ist eine Gönnerschaft abzuschliessen: Für die erwachsenen Personen je eine Gönnerschaft von CHF 40.– und für die Kinder unter 18 Jahren eine Gönnerschaft, die kostenlos ist.
Auch wenn die Kinder nicht den gleichen Wohnsitz haben wie die Eltern, kann die Gönnerschaft weiterhin von den Eltern bezahlt werden. Für die Kinder sollen die Eltern eine eigene Adresse angeben.
Nein, die Gönnerschaft wird automatisch in eine kostenpflichtige Gönnerschaft umgewandelt. Erwachsene ab 18 Jahre können dann entscheiden, ob sie für diese Gönnerschaft aufkommen möchten.
Nein. Eine Gönnerschaft ist persönlich. Jedoch unterstützt die Rega die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des vom Bundesamt für Sport BASPO betriebenen Sportförderprogramms Jugend und Sport (J+S). Die Teilnehmenden (im J+S-Alter) eines Lagers von Jugend+Sport in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten während der Dauer des Lagers als Gönner der Rega. Die Teilnehmenden müssen dazu vor Beginn des Anlasses in der Sportdatenbank erfasst werden.
Nein. In diesem Fall sind die Kosten einer Repatriierung nicht Bestandteil der Gönnervorteile. Die vollumfänglichen Gönnervorteile gelten für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Auslandschweizer.
Ja, jeder Solidaritätsbeitrag ist eine wertvolle Unterstützung für den Betrieb einer kompetenten und professionellen Luftrettung im In- und Ausland. Weiterführende Informationen finden Sie in den Gönnerbestimmungen.
Als Rettungsorganisation ist die Rega in der Lage, nur einem definierten Personenkreis ihre begrenzten Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies im Unterschied zu einem Versicherer, der zu solchen Leistungen verpflichtet ist. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden als Gönner der Rega die Kosten für Rettungsflüge in der Schweiz erlassen (Transporte in das nächstgelegene Spital).
Ihr Freund kann jederzeit Rega-Gönner werden. Ist er Gönner der Rega und hält sich in der Schweiz auf, geniesst er die vollen Gönnervorteile der Luftrettung innerhalb der Schweiz (für die Luftrettung gelten die Landesgrenzen). Was die Gönnervorteile für Rückführungen aus dem Ausland betrifft, gelten diese ausschliesslich für Gönnerinnen und Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von deren Nationalität) sowie für Auslandschweizer. Repatriierungsflüge im Ausland sind zwar möglich, jedoch mit Kosten verbunden, welche die Rega nicht übernehmen kann.
Ja. Sie können unser Contact Center telefonisch kontaktieren und uns die Angaben der zu beschenkenden Person mitteilen. Die Unterlagen für die Gönnerschaft werden Ihnen oder der zu beschenkenden Person in Geschenkform direkt zugestellt.
Sie können den Gönnerbeitrag für jede Person entrichten, unabhängig davon, ob die Person bei Ihnen wohnt oder nicht.
Nein. Eine lebenslange Gönnerschaft ist nicht möglich.
Als Dank für ihre Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.
Ja, die Rega-Gönnerschaft gilt auch für Einsätze, die im Kanton Wallis durch die dortigen Rettungsorganisationen geflogen werden. Für Rega-Gönnerinnen und Rega-Gönner ändert sich an den Gönnerbestimmungen dadurch nichts.
Nein. Nur SAC-Jugendmitglieder bis 22 Jahre sind gleichzeitig auch Rega-Gönner.
Kinder und Jugendliche können sich bis zum 18. Altersjahr für eine Gönnerschaft registrieren, die kostenlos ist. Jugendliche ab 18 Jahren gelten als Erwachsene, die sich für eine Gönnerschaft (CHF 40.–) anmelden können.
Nein. Für das Steueramt genügt das Einreichen der Zahlungskopie (auch Auszug der Internet-Zahlung).
Nein. Die Rega ist eine gemeinnützige und private Stiftung, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Gönnerbeitrag ist eine Spende. Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.
Ratgeber
Was muss ich vor einer Reise oder der Badesaison beachten? Wie verhalte ich mich bei einem Notfall wie einer Verbrennung oder einem Lawinenunglück? Antworten auf diese Fragen und viele weitere nützliche Tipps finden Sie in unseren Ratgeber-Artikeln.