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LSXI Interlaken - Bewilligung für Drohnenpiloten

Auf dem Flugplatz Interlaken ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 250 g verboten. Ausnahmebewilligungen können mittels Antragsformular bei folgender Stelle beantragt werden:

DienststelleFlugplatzleiter LSXI
KontaktPatrick Maurer
Vorlaufzeit24 Stunden

 

Antragsformular für Ausnahmebewilligung LSXI

Antragsformular für Ausnahmebewilligung LSXI

Angaben zum Operateur der Drohne
Angaben zum Operateur der Drohne
Beabsichtigter Betrieb der Drohne
Beabsichtigter Betrieb der Drohne
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