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Hilfe aus der Luft – dank Ihrer Erbschaft

Immer mehr Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und eine Organisation unterstützen, die ihnen besonders am Herzen liegt. Mit einer Berücksichtigung der Rega in Ihrem Testament tragen Sie dazu bei, dass die Rega auch in Zukunft ihre Mission aufrechterhalten kann: medizinische Hilfe aus der Luft in der Schweiz und im Ausland.

Mit Ihrem Testament Gutes bewirken

Wussten Sie, dass Sie in Ihrem Testament neben Ihren Angehörigen und Liebsten auch eine gemeinnützige Organisation wie die Rega berücksichtigen können? Mit einer Begünstigung in Ihrem Testament helfen Sie mit, dass die Rega auch in Zukunft in der Luft bleibt und jährlich 13000 Patientinnen und Patienten dringend benötigte medizinische Hilfe bringen kann – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, mit hoch qualifiziertem Personal und modernsten Rettungsmitteln. Ob mit einer Erbeinsetzung oder mit einem Vermächtnis (Legat): Sie tragen dazu bei, dass die Rega die Luftrettung durch Investitionen in Mitarbeitende, Infrastruktur und Innovationen stetig weiter verbessern kann.  

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Warum ist ein Testament so wichtig?

Mit einem Testament (kann auch als letztwillige Verfügung bezeichnet werden) oder Erbvertrag schaffen Sie zu Lebzeiten klare Verhältnisse über Ihren Nachlass und stellen sicher, dass Ihre Werte und Ihr Wille umgesetzt werden. Ganz unabhängig von Ihrer finanziellen Situation bestimmen Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Eine umsichtige Nachlassregelung, die klar und präzise formuliert ist, entlastet die Angehörigen und kann Streitereien vermeiden. Mit einem Testament können Sie über die freie Quote beliebig verfügen und Ihre Liebsten, enge Freunde und/oder auch eine Institution, die Ihnen am Herzen liegt, begünstigen. 

Wer ist in jedem Fall erbberechtigt?

Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und legt fest, wer die gesetzlichen Erben sind und welchen Erbteil diese erhalten. Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen sind mit einem Pflichtteil geschützt und so auf jeden Fall erbberechtigt. Alle anderen Verwandten sind nicht pflichtteilgeschützt und können nach freiem Willen berücksichtigt oder vom Erbe ausgeschlossen werden.  

Der Anteil, der den gesetzlichen Pflichtteil übersteigt, nennt man freie Quote. Gibt es keine pflichtteilgeschützten Erben, fällt das gesamte Vermögen in die freie Quote. Über die freie Quote können Sie im Rahmen eines Testaments völlig frei nach Ihrem Willen verfügen. Sie können damit weitere Angehörige, Ihren Konkubinatspartner oder Organisationen berücksichtigen, die Ihnen wichtig sind.

Berechnen Sie mithilfe unseres Erbschaftsrechners die Pflichtteile und die freie Quote. 

Jetzt Erbanteile berechnen 

Wie erstelle ich ein Testament?

Ein eigenhändiges Testament zu erstellen, ist einfach. Einige Formvorschriften sind aber zwingend, damit es gültig ist; die Handschriftlichkeit sowie Ort, Datum und Unterschrift. 

Die Testament-Vorlage führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung Ihres Testaments. Gleichzeitig teilt sie die rechtlich geschützten Pflichtteile zu und zeigt auf, über welche Anteile Sie frei verfügen können.  

Jetzt Testament-Vorlage nutzen 

Wie ist das Vorgehen?

1. Erstellen Sie Ihr persönliches Testament online.

2. Bestimmen Sie eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker und führen Sie diese im Testament auf (empfehlenswert).

3. Schreiben Sie die Vorlage von Hand ab, und ergänzen Sie Ihr Testament mit Ort, Datum und Unterschrift.

4. Hinterlegen Sie das Testament an einem Ort, an dem es sicher ist und schnell gefunden werden kann wie z.B. auf der zuständigen Amtsstelle, Bank, auf dem Notariat oder bei einem Anwalt.

Bei einer komplexen familiären und finanziellen Konstellation empfehlen wir Ihnen den Beizug einer Fachperson. 

Häufige Fragen zum Thema Erbschaften und Testament

Mit einer Erbeinsetzung können Sie einen Anteil oder sogar den ganzen Nachlass einer Person oder Institution vererben. Ein Erbe wirkt an der Verwaltung und Teilung der Erbschaft mit und ist für die Schulden der Erblasserin respektive des Erblassers, unabhängig seiner Quote, solidarisch haftbar. 

Mit einem Vermächtnis (Legat) vermachen Sie eine bestimmte Sache oder einen bezifferten Geldbetrag an eine begünstigte Person oder Institution. Die Erben sind verpflichtet, die vermachte Sache oder Summe dem Begünstigten herauszugeben. Die Begünstigten haben einzig Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses und keine weiteren Rechte oder Pflichten. Sie haften nicht für die Erbschaftsschulden. 

Im Testament kann eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker bestimmt werden. In Frage kommt dafür entweder eine Vertrauensperson, zum Beispiel ein Anwalt, oder eine Firma, zum Beispiel eine Bank. Sie oder er setzt Ihr Testament nach Ihrem Willen um, verwaltet die Erbschaft, begleicht Schulden, richtet allfällige Vermächtnisse aus und führt die Teilung des Nachlasses nach Ihrem Testament und Gesetz durch. 

Lassen Sie Ihr Testament von einer rechtskundigen Fachperson überprüfen. Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem Ort, an dem es sicher ist und schnell gefunden werden kann (z.B. auf der zuständigen Amtsstelle, Bank, auf dem Notariat oder bei einem Anwalt). Bewahren Sie zudem zu Hause bei Ihren offiziellen Dokumenten eine Kopie des Testaments auf und schreiben Sie auf, wo sich das Original befindet. 

Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlassbetrag der einzelnen Erben und Vermächtnisnehmer erhoben. Die Höhe hängt in den meisten Kantonen vom Verwandtschaftsgrad ab. Jeder Kanton hat ein eigenes Erbschafts- und Steuergesetz. Die Beiträge an die Rega als gemeinnützige Organisation sind steuerbefreit. Deshalb wird eine letztwillige Zuwendung zugunsten der Rega nicht durch Erbschaftssteuern geschmälert.  

Bestellen Sie unseren Testament-Ratgeber

Gerne senden wir Ihnen unseren kostenlosen Testament-Ratgeber mit nützlichen Informationen rund um die Testamentserrichtung zu. Der Ratgeber zeigt Ihnen auf, warum ein Testament wichtig ist und wie Sie in einfachen Schritten ein rechtsgültiges Testament erstellen. Mit dem Testament-Ratgeber erhalten Sie auch zwei Muster-Testamente. 

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Wünschen Sie weitere Auskünfte?

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weiterführende Informationen? Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Alle Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Ihr Kontakt:

Antonella Stefanelli
Leiterin Spenden und Nachlässe
Telefon: +41 44 654 33 05

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Rega-Center 
Postfach 1414 
8058 Zürich-Flughafen

Rechtliche Hinweise

Der Erbschaftsrechner und die Testament-Vorlage richten sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie werden den besonderen Umständen im konkreten Einzelfall möglicherweise nicht gerecht und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Die Rega übernimmt keine Garantie bzw. Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität im Einzelfall. Bei komplexen familiären und finanziellen Konstellationen ist der Beizug einer Fachperson dringend geboten. Ändern sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, entscheiden Sie eigenverantwortlich, dass Ihr Testament den aktuellen Gegebenheiten entspricht.